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Mehrwegpflicht für die Gastronomie ab 2023

Ab 1. Januar 2023 wird bundesweit die Mehrwegpflicht in der Gastronomie eingeführt. Nach dieser sind Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdienste verpflichtet, ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Mehrwegsysteme bieten viele ökonomische und ökologische Vorteile. Sie tragen zur Vermeidung von Einwegplastik bei, führen zu nachhaltigen Konsumtrends und schonen damit Ressourcen, verringern Emissionen und vermindern die Umweltverschmutzung.

Daher hat sich das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zusammen mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern zum Ziel gesetzt, im Rahmen eines „Runden Tisches“ Kommunen und Gastronomie aktiv bei den Fragen zur Umsetzung der Mehrwegangebote zu unterstützen. Mehrweganbieter sowie Vertreter der Abfallwirtschaft und von Kommunen haben sich dazu bei einem „Runden Tisch“ ausgetauscht, zudem wurden mögliche Maßnahmen für eine praxisnahe Umsetzung erörtert.

Dabei gebe es für jeden Gastronomen eine individuelle Lösung. So Geschäftsführer Thomas Geppert: „So gibt es Anbieter, die digital mit Apps arbeiten. Andere Anbieter bieten dagegen klassische Pfandsysteme an. Darüber hinaus spielen auch die eigenen Anforderungen an Behälter, deren Aussehen und Material eine Rolle. Hier gibt es bereits zahlreiche gute Lösungen auf dem Markt.“ Das Interesse der breiten Öffentlichkeit für nachhaltige Konsumtrends sei auch in der Gastronomie spürbar, viele Gäste sind offen für diese Anpassung, die mancherorts bereits gelebt wird. So hat der DEHOGA Bayern bereits 2020 die Gemeinde Haar (bei München) in einem Pilotprojekt beim Umstieg der Gastronomen auf Mehrweg begleitet. Daneben bietet der Verband interessierten Mitgliedern Informationen und Unterstützung zum Thema an.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://tinyurl.com/Mehrwegistmehr

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