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Keine Isolationspflicht mehr in Österreich seit 1. August

In Österreich wurde die Quarantäne-Pflicht für SARS-CoV-2-Infizierte am 1. August 2022 aufgehoben. Auch Infizierte dürfen dann weiter unterwegs sein, allerdings mit FFP2-Maske. Wer krank ist, sollte jedoch zu Hause bleiben.

Das neue Stichwort in Österreich dazu heißt „Verkehrsbeschränkung“ statt Pflicht-Quarantäne, berichtet der Spiegel. Eine Quarantäne-Pflicht für Infizierte, die sich nicht krank fühlen, gibt es seit dem 1. August 2022 nicht mehr. Die Entscheidung sei gerade auch mit Blick auf die psychischen und sozialen Folgen der Corona-Krise gefallen, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am 26. Juli 2022 in Wien. Weltweit hätten Ängste und Depressionen zugenommen. „Wir gehen einfach gut vorbereitet in eine neue Phase der Pandemie-Bekämpfung.“ Und weiter: „Wir können die Pandemie nicht wegtesten, nicht wegimpfen und nicht wegabsondern.“ Weiterhin gelte in Österreich jedoch eine Meldepflicht, um einen Überblick über das Krankheitsgeschehen zu behalten.

Auch in Frankreich sind seit dem 1. August 2022 sämtliche Maßnahmen gefallen, so ein Senatsbeschluss vom 26. Juli 2022. Zuvor hatten bereits Länder wie Spanien, Dänemark, Norwegen, die Schweiz oder Großbritannien ihre Isolationsregeln aufgehoben.

Die Inzidenz ist in Deutschland mit etwa weiterhin hoch, wenn auch mit einer fallenden Tendenz (1. August 2022: 538,9, Vortag: 551,8, Vorwoche: 664,9). Forscher des Max-Pettenkofer-Instituts für Virologie in München gehen zudem von einer Dunkelziffer vom zwei- bis zehnfachen aus. Die Redaktion von rhw management besuchte für Sie am 22. Juli 2022 ein Genlabor dieses Instituts in München.

Hintergrund: Die rechtzeitige Erkennung von neuen Infektionswellen durch SARS-CoV-2, aber auch durch andere Erreger in Bayern, soll durch den Ausbau eines breit aufgestellten Frühwarnsystems über Abwasserproben unterstützt werden. Durch ein Konsortium von mehreren bayerischen Hochschulen soll die vorausschauende Risikobewertung verbessert werden. Die Finanzierung des Verbundprojekts „Bay-VOC“ zur Infektions-Surveillance in Bayern ist bis mindestens Ende 2024 gesichert. Hierdurch könne datenschutzkonform die Inzidenz besser beurteilt werden als allein durch die Zahl der PCR-Tests, so der Virologe PD Dr. Andreas Wieser. Mehr dazu in rhw management 9/2022.

Bild: Bayern Gesundheitsminister Klaus Holetschek besucht das Genlabor der LMU für PCR-Tests in München

Foto: Robert Baumann

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